
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel: Anspruch bis zu 42 € als monatlichen Zuschuss von ihrer Pflegekasse erhalten
Neben den Kosten für einen ambulanten Pflegedienst sind es oft die Kleinigkeiten des Alltags, die zur finanziellen Belastung werden. Mit der Pflegehilfsmittelpau-
schale hält die Pflegekasse einen entlastenden Betrag von aktuell € 42 monatlich für Sie bereit, um diese Begleitkosten zu decken.
Monatlich Geld sparen!
Unser Artikel zeigt Ihnen, wer diesen Betrag beantragen kann und wie dies Schritt für Schritt gelingt.
Patienten mit anerkannten Pflegegrad haben gemäß Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf sog. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Pflegehilfsmittel sind zum einmaligen Gebrauch vorgesehen und sollen die Hygienebedingungen bei der Pflege im häuslichen Umfeld verbessern und damit eine Infektionsprophylaxe für den Patienten darstellen.
Voraussetzung für diese Leistung der Pflegekasse sind neben dem anerkannten Pflegegrad (1-5) das Leben im häuslichen Umfeld oder einer Wohngemeinschaft. Außerdem muss die beantragende Person durch einen Angehörigen, Bekannten oder ambulanten Pflegedienst betreut werden, der die Pflegehilfsmittel zur Pflege am Patienten verwendet. Patient:innen im Krankenhaus oder im Pflegeheim haben für die Zeit des stationären Aufenthaltes keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
Bei folgenden Hilfsmitteln ist eine Erstattung der Kosten möglich: Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel zur hygienischen Händedesinfektion und für Flächen, Schutzschürzen für die einmalige Nutzung oder wiederverwendbar, Fingerlinge, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Pflegekasse nicht alle beantragten Pflegehilfsmittel bewilligt.
Gründe hierfür sind vielfältig, es könnte an Formalien liegen, oder dass die beantragten Pflegehilfsmittel für den aktuellen Pflegegrad noch nicht benötigt werden.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie durch unser Apothekenteam, wenn Sie diese Pflegehilfsmittelpauschale in Anspruch nehmen möchten. Wir übernehmen für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse und beliefern Sie gern jeden Monat mit individuellen Hilfsmitteln, die für Ihre spezielle Situation Sinn machen und die Sie fürIhre Pflege zuhause ausgesucht haben. Wir haben in unseren Apotheken immer eine direkte Verfügbarkeit verschiedener hochwertiger Produkte. Gerne holen Sie monatlich Ihre individuelle Auswahl bei uns in der Apotheke ab oder lassen diese kostenlos an Ihre Wunschadresse liefern. Ein Rezept benötigen Sie nach bewilligter Antragstellung nicht mehr. Die Abrechnung übernehmen wir für Sie.
Wir stehen Ihnen als Partner in der häuslichen Pflege zur Seite: Denn Angehörige zuhause zu pflegen, ist eine große Herausforderung. Sie sind damit nicht alleine.
Wir freuen uns auf Sie in unseren neuen Räumlichkeiten in der Münchener Str. 56 in 85737 Ismaning.
Ihr Dr. Wilhelm mit dem gesamten Team der Falken Apotheke


